Hallo: habe eine Frage zur Klauselerteilung
es handelt sich um einen Vergleich, in dem neben der Zahlungspflicht der Beklagten und den Modalitäten (Ratenzahlung usw.) eine Grundschuld von der Beklagten zur Absicherung des Zahlungsanspruchs bestellt wurde mit allem was dazu gehört: Antrag, Bewilligung, dingliche und persönliche Unterwerfung. Es gibt keine Zug-um-Zug-Vereinbarung. Einer der Vergleichspunkte besagt, dass der Klägerin auf ihren Antrag ohne Nachweis des Zahlungsverzugs der Beklagten eine vollstreckbare Ausfertigung des Vergleichs zu erteilen ist. Den Antrag hab ich ja jetzt. Da ist doch auch keine Nachweis zu führen, kann also erteilt werden, oder??
"Wie würden Sie entscheiden?"