Frist von § 769 ZPO

  • Hilfe!

    Habe einen Antrag auf einstweilige Anordnung vorliegen.
    Der gepfändete Fernseher gehört einem Dritten, der GV hat gesagt, er kommt die Tage und holt den fernseher ab und verwertet ihn.

    Jetzt die eigentliche Frage:

    Ich muss ja eine Frist bestimmen, innerhalb der die Entscheidung des Prozessgerichts bezubringen ist.

    Was nimmt man da für ne Frist?

    Bin für alle Anmerkungen offen.

  • Ich tendiere zu maximal 4 Wochen. Es muss ja kein Endurteil vorliegen. Ausreichend ist ja schon die vorläufige Einstellung der ZV per Beschluss.

  • Ich würde deutlich weniger nehmen. Zum Glück ist in Hamburg das Gericht oft im gleichen Gebäude, da kann er dann hingehen. Im Stadtgebiet sind vier Tage ausreichend, um beim zuständigen Gericht eine einstweilige Einstellung zu bekommen. Bei ortsfernen Gerichten reichen 7 Tg., denn wenn es nichts mit dem Antrag wird, muß der Gl nicht unnötig lange warten.

  • Auch wieder wahr. Andererseits, bis so ein Fernseher versteigert wird, vergeht eh eine gewisse Zeit. Regelmäßig bleibt ja die Pfändung, nur die Verwertung wird ausgesetzt. Wahrscheinlich denkt der Schuldner an die Fußball WM, die er dann nicht mehr sehen kann. Aber: gehört ein Fernseher denn nicht zu den unpfändbaren Sachen (von wegen Austauschpfändung, oder sowas)?

  • Ich mußte mich vom LG dahingehend belehren lassen, daß jeder Fernseher versteigert werden kann, wenn man dem Schuldner nur vorab vom Erlös einen Betrag zum Erwerb eines Ersatzgerätes zubilligt. Da hielten die sogar damals 50 DM für ausreichend. :( Wie sagten die Mainzelmännchen früher dazu? "In schwaaaaarz-weiß."

  • Ich nehme - je nach Sachverhalt - 2 bis max. 4 Wochen und verlängere die Frist (auch auf Antrag) nicht. Mag der Schuldner beim Prozessgericht entsprechenden Druck machen, um eine Entscheidung nach § 769 Abs. 1 ZPO zu bewirken.

    the bishop :kardinal:

    NOBODY expects the spanish inquisition !

  • Wenn das Prozessgericht innerhalb der gesetzten Frist keine Entscheidung erlässt, dürfte sowieso keine Aussicht auf Erfolg bestehen.

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