Eine Mdtin hat Regelinso beantragt, Insoverwalter bestellt. Die Einziehung des pfändbaren Einkommens erfolgt direkt beim Arbeitgeber; d.h. dieser überweist die von ihm errechneten beträge an IV.
Nach einigen Monaten schreibt IV Mdtin an, der Arbeitgeber habe zu wenig überwiesen und sie möge jetzt bitteschön 800,00 € an ihn "nachzahlen" (wörtlich!).
Abgesehen davon, dass er weder die zahlungen noch sonst was vorlegt: geht das so? Kann der IV bei fehlerhafter (unterstellen wir das mal) Berechnung des Arbeitgebers vom Schuldner nachfordern?
Nebenbei ist das wohl ein sehr unorthodoxer Vertreter seiner Art. Statt die Schuldnerin zur Vorlage des Arbeitsvertrages schriftlich aufzufordern, ruft er sie auf dem Handy an. Da sie dann bis zum nächsten Tag (!) noch nichts von sich hören ließ, hat er selber in der personalabteilung angerufen (!) und dort den Arbeitsvertrag verlangt.Ich finde diese Vorgehensweise ziemlich daneben und habe nicht übel Lust, das Insolvenzgericht zu informieren, damit die ihm solche Praktiken untersagen. Hat sowas Sinn?