Hallo,
ich möchte einen kleinen und noch nicht abgeschlossenen Fall zur Diskussion beisteuern. Ich benötige aktuell zwar keine Lösung, würde mich aber über etwas Austausch über die seltene Fallkonstellation freuen.
Ein deutscher Staatsangehöriger ist tot. Er hatte seit mindestens 40 Jahren seinen Wohnsitz in den USA und hinterließ Nachlass in den USA und in Deutschland. Für den Nachlass in Deutschland wird ein Erbschein benötigt, der nach deutschem Erbrecht zu erteilen ist. Gesetzlich erbberechtigt wären zwei Kinder. Der Erblasser hinterließ jedoch ein wirksames Zwei-Zeugen-Testament. Eine Testamentsbestätigung (probate) ist vorhanden. Sein Vermögen brachte der Erblasser mehrere Jahre vor dem Erbfall in einen family trust ein. Diesem Trust, also nicht einem testamentary trust, soll im Erbfall alles sonst noch vorhandene Vermögen zufließen. Verwalter ist Kind A und - falls A nicht zur Verfügung steht - Kind B. Kind A stellt einen Antrag auf Erteilung eines Erbscheins, nach dem A und B jeweils zur Hälfte Erben sein sollen. Die Antragstellerin erhielt eine Zwischenverfügung mit dem Inhalt, dass diese Erbfolge nach dem Testament nicht anzunehmen ist und wurde gebeten,eine Kopie der Trust-Vereinbarung zu übersenden.