Hallo, mein Chef hat mich heute mal mit dem "Vertrautmachen" mit einem Mahnbescheid beauftragt. Mir ist strikt untersagt, eine ReNo zu fragen.
Habe daher einige kurze Fragen, insbesondere zu "Auslagen und Nebenforderungen":
Zur Veranschaulichung folgender Fall:
Schuldner wurde wegen monatl. Mitgliedsbeitrag außergerichtlich von uns zur Zahlung von 5 Mitgliedsbeiträgen aufgefordert. Der Mahnbescheid geht allerdings inzw. über 7 Beiträge !
1. Bei "Anwaltsvergütung für vorgerichtl. Tätigkeit, tragen ich dort die 1,3 Gebühr in Höhe von 5 oder 7 Mitgliedsbeiträgen ein ? Ich denke 5.
2. "Gegenstandswert der vorgerichtl. Tätigkeit": hier den GW für 5 oder für 7 Beiträge ?
3. Was ist grds. auf "die Verfahrensgebühr Nr. 3305 VV RVG" anzurechnen.
Schon mal Danke im Voraus !