Hallo,
ich hoffe, dass mir jemand bei folgender Frage weiterhelfen kann:
Der Verlust der Amtsfähigkeit nach § 45 StGB tritt unter bestimmten Voraussetzungen gesetzlich ein; soweit das Gesetz es vorsieht kann die Aberkennung auch durch das Gericht im Urteil ausgesprochen werden.
Die Frage ist folgende:
Aufgrund welcher Vorschriften/Norm/Verordnung oder sonstigem tritt bei der Unterbringung in einem psychatrischen Krankenhaus nach § 63 StGB ebenfalls der Verlust der Amtsfähigkeit - der Wählbarkeit ein??
Gruß und Danke
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