Abweichung vom Vollstreckungsplan - Maßregelvollzug

  • Hilfe!

    Der VU befindet sich in einem psychiatrichen KH und soll nun in ein anderes verlegt werden, welches sich nicht mehr im gleichen bundesland befindet.

    Nach § 26 StVollstrO muss nun, vorallem auch zwecks Kostenübernahme der obersten Justizbehörde berichtet werden.

    Hatte schon mal jemand so einen Fall?
    Wie gehe ich denn am besten vor?

    Danke schon mal

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