Europ. Vollstreckungstitel

  • Halli,hallo!!!
    Brauche mal eure Hilfe, weil wir das hier am Gericht noch nie hatten...
    Habe einen Antrag auf "Bestätigung eines VUs als Europ. Vollstreckungstitel"...hab schon viel nachgelesen, wollt aber nochmal eure Meinung zu folgenden Fragen hören:
    1. Was ist zu prüfen??
    2. Wie sieht die "Bestätigung" aus bzw. wie macht ihr das?? Stempel oder Beschluss o.ä.??

    Danke im Voraus!!!

  • Wäre im vorl. Fall eine kurze Sachverhaltsdarstellung nicht einfacher mit der Frage, ob das inl. VU als Europ. Vollstreckungstitel bestätigt werden kann?

    Für die Beantwortung der Frage sind folgende Angaben vonnöten:

    1. Wohnsitz der Schuldnerpartei?
    2. Handelt es sich bei der Schuldnerpartei um eine natürliche Person?
    3. Handelt es sich um eine Verbrauchersache?
    4. Warum wurde das VU antragsgemäß erlassen
    (Schuldnerpartei war im Termin säumig? Schuldnerpartei hat keine
    Anträge gestellt? o. dergl.)
    5. Wurde Klage erhoben oder erfolgte zunächst das Mahnverfahren?
    6. Wurde die Forderung von der Schuldnerpartei bestritten?
    7. Wie erfolgte die Zustellung des verfahrenseinleitenden Schriftstücks
    bzw. gleichwertiger Schriftstücke (Klageschrift, Belehrung bzw. Ladung)
    an die Schuldnerpartei?
    8. Wie erfolgte die Zustellung des Versäumnisurteils?
    9. Wurden die Mindeststandards eingehalten bzgl. der erforderlichen
    Belehrungen?

  • Im Internet auf der Seite der Rechtspflegerschule in Nordrhein-Westfalen gibt es Vordrucke für die Bestätigung als Europäischen Vollstreckungstitel. Je nachdem, ob es ein Vergleich, KFB, Urteil ist, sind dort die entsprechenden Vordrucke vorhanden.

    Im Rechtspfleger 2005 ist auch ausführlich über den Europäischen Vollstreckungstitel alles beschrieben worden. Den kannst du dir beim Ausfüllen des Vordrucks im Internet zur Hilfe nehmen.

    Im Übrigen kannst du dir noch unter "goggle" im INternet die Verordnungs zum Europäischen Vollstreckungstitel ausdrucken lassen.

  • hey Simone!!
    finde den Vordruck auf der Seite der Rechtspflegerschule in NRW nicht..kannst mir den Link-Weg beschreiben?? Danke...

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