vollstreckbare Teilausfertigung/Jugendamtsurkunde

  • Hallo!
    Hat irgendjemand Ahnung, wer die vollstreckbare Teilausfertigung einer Jugendamtsurkunde erteilt??

    Zuerst war die Sache im FamG. Meine Vorgängerin hat dann von der Urkundsabt. erfahren, dass die das machen, machen sie aber wohl doch nicht mehr.

    Die Urkundsabteilung hat es an die Vormundschaft abgegeben und die hat es wieder zum FamG geschickt.

    Muss wirklich das FamG hier die vollstreckbare Teilausfertigung erteilen?
    Die Originalurkunde hat schließlich das Jugendamt.

    Ich bin sehr dankbar für alle Hinweise, Anregungen und Denkanstöße....

  • Die Teilausfertigung wird von der Stelle erteilt, die den Ursprungstitel geschaffen hat.

    Im vorliegenden Fall das Jugendamt.

    Ach so, hier noch die Rechtsgrundlage, z.B.:

    § 60 Abs. 1 Nr. 1 SGB VIII:

    "Die vollstreckbare Ausfertigung sowie die Bestätigungen nach § 1097 der Zivilprozessordnung werden von den Beamten oder Angestellten des Jugendamts erteilt, denen die Beurkundung der Verpflichtungserklärung übertragen ist."

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!