Hallo liebe Kolleginnen und Kollegen,
es geht hier um Verjährungsfristen. Zu vollstrecken ist aus einem KFB.
Die Kosten wurden auf 18.000,--€ zusätzlich 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz ab dem 15.02.2002 festgesetzt.
Im März 2004 wurde ein Sicherungshypothek in Höhe von 18.000,--€ zzgl. der oben genannten Zinsen eingetragen.
Nunmehr soll die Forderung beglichen werden durch den Schuldner. Der RA des Schuldners ist der Ansicht, dass hier § 197 Abs. 2 BGB Anwendung findet und es sich bei den Zinsen um eine regelmäßig wiederkehrende Leistung handelt und somit eine regelmäßige Verjährungsfrist von 3 Jahren gilt.D.H. bis zum KFB entstandene Zinsen verjähren innerhalb von 30 Jahren, danach entstehende Zinsen auf die KFB-Forderung unterliegen der Verjährung von 3 Jahren (so glaube ich auch Palandt).
Ist dieses richtig? Wurde die Verjährung ggfs. durch die Eintragung der Sicherungshypothek gehemmt?
Vielen Dank! und einen guten Wochenstart!
Verjährung Zinsen aus KFB; Hemmung?
-
KielerSprotte -
4. Februar 2008 um 09:05
-
-
Hallo liebe Kolleginnen und Kollegen,
es geht hier um Verjährungsfristen. Zu vollstrecken ist aus einem KFB.
Die Kosten wurden auf 18.000,--€ zusätzlich 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz ab dem 15.02.2002 festgesetzt.
Im März 2004 wurde ein Sicherungshypothek in Höhe von 18.000,--€ zzgl. der oben genannten Zinsen eingetragen.
Nunmehr soll die Forderung beglichen werden durch den Schuldner. Der RA des Schuldners ist der Ansicht, dass hier § 197 Abs. 2 BGB Anwendung findet und es sich bei den Zinsen um eine regelmäßig wiederkehrende Leistung handelt und somit eine regelmäßige Verjährungsfrist von 3 Jahren gilt.D.H. bis zum KFB entstandene Zinsen verjähren innerhalb von 30 Jahren, danach entstehende Zinsen auf die KFB-Forderung unterliegen der Verjährung von 3 Jahren (so glaube ich auch Palandt).
Ist dieses richtig?Ja, die KFB-Zinsen unterliegen der 3-jährigen Verjährungsfrist gem. § 197 Abs. 2 BGB. Für die Zinsen, die bei der Eintragung der Sicherungshypothek miteingetragen wurden, ist nicht anzunehmen, dass diese deswegen nicht verjähren (§§ 216, 902 BGB).
SicherungshypothekWurde die Verjährung ggfs. durch die Eintragung der Sicherungshypothek gehemmt?
-
"Ja! § 212 Abs. 1 Nr. 2 BGB."
Danke für die Antwort!
Wie lange wird gehemmt? Solange die Sicherungshypothek eingetragen ist? -
Es wird überhaupt nicht gehemmt, die Verjährungsfrist (3 Jahre) beginnt erneut (§ 212 BGB).
-
§ 204 BGB findet also keine Anwendung?
-
§ 204 BGB findet also keine Anwendung?
Genau.
-
wenn jetzt im März 2004 eine Sicherungshypothek eingetragen wurde, so läuft die Verjährung der Zinsen erneut für drei Jahre.
Dann sind die Zinsen heute (Februar 2008) erneut verjährt-oder?
Können dann aber bis zum Verjährungsdatum (Februar 2007) die Zinsen geltend gemacht werden? -
Zitat
Dann sind die Zinsen heute (Februar 2008) erneut verjährt-oder?
Wenn du die damals miteingetragenen rückständigen Zinsen seit 15.2.2002 meinst, dann ja.
ZitatKönnen dann aber bis zum Verjährungsdatum (Februar 2007) die Zinsen geltend gemacht werden?
Was meinst du damit?
Jetzt mitmachen!
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!