Hallo, habe mal wieder ein Problem. Herr X erhält von seinem Arbeitgeber einen Gehalt sowie einen Pkw, den er auch privat gebraucht (Sachbezug).. In der Gehaltsberechnung wird der Sachbezug gemeinsam mit dem Bruttolohn versteuert. Nach Abzug der Steuern erhält man den Nettolohn. Wird der Sachbezug nun wirklich zur Berechnung der pfändbaren Beträge dem Nettolohn hinzuaddiert? Hat jemand die Problematik schon einmal gehabt und hat hierzu vielleicht Literatur? Vielen Dank und Grüße
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