Im gerade eröffneten Verfahren verstirbt ein Schuldner. Die Erben werden natürlich ausschlagen. Ich habe hierzu zwei Fragen:
1) Wohnung: Die Enthaftungserklärung nach § 109 InsO ist aufgrund des jungen Alters des Verfahrens noch nicht erfolgt. Viel wert haben die Möbel nicht, die Räumung dürfte teurer sein. Kann der Vermieter die Räumungskosten, wenn er selbst räumt, als Masseverbindlichkeit geltend machen, oder ist das § 38 InsO?
2) ARGE: Der Schuldner bekommt ALG II und Wohngeld durch die ARGE. Weiß jemand, ob und wie lange das (wenn überhaupt, dann wohl nur Wohngeld) über den Tod hinaus weiter gezahlt wird?