Berichtigung einer Rechtsnachfolgeklausel

  • Stell die Frage mal hier rein, obwohl es eine F-Akte ist, aber ist wohl egal bei der Frage.

    Ich habe eine Rechtsnachfolgeklausel für die Unterhaltsvorschusskasse erteilt und mich im Zeitraum verschrieben. Das Jugendamt hat nun den Antrag auf Berichtigung gestellt. Muss ich die Berichtigung an den Unterhaltsschuldner zustellen, oder kann ich das einfach so berichtigen (vielleicht § 319 ZPO- Berichtigung Schreibfehler) Der Antrag wurde ja zur Stellungnahme übersandt und da ist der Zeitraum richtig aufgeführt.
    Ich wollte mir das eigentlich so einfach wie möglich machen, berichtigen und dem Unterhaltsschuldner mitteilen, dass die Berichtigung des Zeitraumes wie beantragt erfolgt ist, einfach unter die RF-Klausel oder so ähnlich setzen, siegeln und fertig.
    Oder wird das dann vom Vollstreckungsgericht beanstandet (also hier hätte meine Kollegin keine Probleme damit, aber wir sind nicht zuständig.)

  • Die Klausel ist halt zu berichtigen und neu zuzustellen.

    Ob du die fehlerhaft erteilte "aufhebst" und eine neue erteilst, oder formell nach § 319 ZPO berichtigst ist m.E. egal.

    Ich persönlich würde eine komplett neue Klausel erstellen (und darin die alte aufheben) und auf das erneute Zustellungserfordernis hinweisen - angehört wurde ja schon.

    "Ich bin ja wirklich nicht tolerant, aber alles hat seine Grenzen!"
    (Heinz Becker)

  • Ich würde wohl eine Berichtigung machen, da die erste Klausel wahrscheinlich etwas umfangreicher ist und deshalb die kurze Berichtigung eines Schreibfehlers deutlicher ist als eine komplett neue Klausel.

    Ansonsten wie Tommy.

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