22. Juli 2008 um 14:52 #1 Hallo,kann ich Forderungen eintreiben, wenn der Schuldner in Kanada lebt?Gruß
22. Juli 2008 um 15:06 #2 Siehe hier: http://www.datenbanken.justiz.nrw.de/pls/jmi//ir_pa…nd?v_par_id=139
22. Juli 2008 um 15:11 #3 Okay, also nicht mittels kanadischen Gerichtsvollziehers".Aber klappt das in der Regel auf irgend eine Art und Weise?Danke!