• Es waren einmal drei Flurstücke, 1, 2 und 2. Diese wurden vor langer, langer Zeit zur "Siedlerstelle xy" zusammengefasst und stehen unter dieser Bezeichnung unter einer neuen laufenden Nummer auch im Grundbuch. Nachdem viele Jahre vergangen waren, kam der Siedler auf die Idee, eines der Grundstücke zu verkaufen. Also ging er zu einem Notar. Der dortige Sachbearbeiter kannte sich aber mit dem Siedlungsrecht nicht aus und wusste nicht, wie er aus der Siedlerstelle wieder drei Grundstücke machen kann. Also griff er zum Telefon und rief bei dem zuständigen Grundbuchamt an. Dort saß ein armer Rechtspfleger, der noch nie etwas mit Siedlungen zu tun hatte. Also wusste der auch nicht, wie zu verfahren sei. :confused:

    Dieser arme Rechtspfleger bin ich. Bisher habe ich herausgefunden, dass das Reichssiedlungsgesetz noch gilt. Da habe ich aber nichts über die Siedlerstelle gefunden. Weiter habe ich in Erfahrung gebracht, dass in Rheinland-Pfalz Siedlungsbehörde das Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum ist.

    Was nun? Wie werden aus der "Siedlerstelle xy" wieder die drei Grundstücke 1, 2 und 3?

  • Ich hab eine "Ansiedlerstelle Müller, Meier, Schulze" bestehend aus drei Grundstücken. Eines davon fällt in die Flurbereinigung. Das Ersuchen der Flurbereinigungsbehörde äußert sich nicht dazu.

    Was mach ich nun damit?

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!