Hallo,
ich darf nun Jugendstrafsachen beim Amtsgericht bearbeiten und habe da gleich mal eine Frage.
es wurde eine Gesamtjugendstrafe von 2 Jahren (Einbeziheung eines anderen Urteils) unter Aussetzung zur Bewährung ausgesprochen, die Bewährung wurde mit rk Beschluss vom 27.03.2008 widerrufen, der VU hat noch eine Reststrafe von 313 Tagen abzusitzen und hat sich nicht gestellt, nun muss ich eine Ausschreibung machen. Ist hier eine Verjährung von 10 Jahren ab RK der Widerrufsbeschlusses maßgeblich sprich 26.03.2018?
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