Vorstandsmitglieder bei Bedarf? Verein

  • Ich habe eine Satzung liegen und es ist folgendes geregelt:

    Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertr. Vorsitzenden und dem Kassenwart.

    Weitere Vorstandsmitglieder können bei Bedarf eingesetzt werden:
    . der 2. stellvertr. Vorsitzenden
    . Verantwortlicher für Sponsoring

    Ich habe mich jetzt durch alle Kommentare gewühlt, finde aber nichts dazu. Es ist eine Erstanmeldung und der Vorstand hat alle Vorstandsämter (also fünf) besetzt.
    Kann ich das denn so eintragen?

  • In Reichert, 11. Auflage, Rz. 1917 steht:
    Die Satzung kann eine Mindest- und Höchstzahl festlegen; dann bestimmt die Mitgliederversammlung die Zahl. (siehe auch: RPfl. 1969, 130).

    Wichtig ist demnach nur, dass für die (somit alle) Vorstandsmitglieder die Vertretungsmacht geregelt ist.

    Ich meine, dass die Regelung, so wie sie angemeldet ist, ins Register eingetragen werden kann.
    Ich gehe auch davon aus, dass nicht der Vorstand, sondern die Mitgliederversammlung die Vorstandsämter bestimmt hat und dann die entsprechenden Vorstandsmitglieder gewählt hat.

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