Vollstreckungsmaßnahmen


  • Das entschärft ja § 294 Abs. 1 Nr. 4 fast völlig, denn wenn der TH den pfändbaren Teil des Einkommens einkassiert kann der Schuldner ja nur aus seinem unpfändbaren Einkommen Extrazahlungen leisten



    Ist m. E. ja auch richtig so, dass der Schuldner mit seinem pfandfreien Einkommen tun und lassen kann was er will.



  • Ist m. E. ja auch richtig so, dass der Schuldner mit seinem pfandfreien Einkommen tun und lassen kann was er will.



    Genau, auch abends "Einen" heben, gell? :toot:

    Ich hatte mal nen Schützling, der fragte doch tätsächlich an, ob es eine "Vermögenschverschwendung" sei, wenn er mit seinem Hartz-Lohn einige Kästen Bier die Woche anschafft.

    Ich tröstete ihn dann und machte ihm lediglich klar, dass es nicht die Gläubiger sind, die darunter leiden, sondern einzig und allein seine Leber! Ein Gespräch mit dem Hausarzt oder dem Therapeuten wäre in diesem Fall wohl angebrachter und effektiver als mit dem Insolvenzverwalter. :D

    Aber ihr seht, es gibt noch rechtschaffene Schuldner und Bier ist mittleweile Grundnahrungsmittel. :D

    Problematisch wird's dann, wenn der Kandidat allabendlich auf der Wies'n gesehen wird, wie er einige Maß kippt. Bei den Bierpreisen (weiß jemand eigentlich den akutellen Preis?) kann man fast schon von Prasserei reden..... :wechlach:



  • Hallo Ernst,

    die Maß Bier zwischen 7,80 € - 8,30 €, :gemein:
    ein Liter Tafelwasser 6,75 € :nzfass:
    ein Liter Spezi 7,50 €.

    Bei den Preisen sollte man schon masshalten mit dem Trinken.:D

    Mit freundlichem Gruß
    Studierender

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