Postsperre - private Zustelldienste

  • Mal ne ganz praktische Frage was die Postsperre gem. § 99 InsO betrifft:

    Gegen einen Schuldner werde ich Postsperre anordnen müssen. Das ist, soweit es die Sendungen der Deutschen Post betrifft, eher kein Problem. Allerdings weis ich ja nicht, was für sonstige Post mein Schuldner über private Zustelldienste bekommt. Die müssen ja von der Postsperre auch Kenntnis haben, sonst ist die Wirkung der Sperre ja nur teilweise erfolgreich. Kann oder muss ich jetzt ermitteln, welche privaten Zusteller am Wohnort meines Schuldners tätig sind?

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!