Ein vorläufiges Insolvenzverfahren ist mangels Masse nicht eröffnet worden. Nun muss ich die Kosten berechnen. Fällt neben der Gebühr für den Antrag eines Gläubigers auf EÖ des Verfahrens auch noch eine Verfahrensgebühr an? Meiner Meinung nach nicht, da sich diese Gebühren immer auf eröffnete Verfahren beziehen.
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