Hallo,
hätte eine Frage bzgl. der Zwangsvollstreckung gegen Ehegatten.Brauche ich falls,die Ehegatten in Gütergemeinschaft/Gütertrennung leben nur einen Titel gegen den Ehegatten,gegen welchen vollstreckt werden soll oder gegen beide?
Und wie sieht es bei Gütergemeinschaft §1415ff aus?...verstehe ich nicht so ganz^^
danke für die Antworten
lg
lisa
Zwangsvollstreckung gegen Ehegatten §739 ZPO
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Nur einen Titel.
§ http://www.insolvenzrecht.de/inhalte/suche/…msearch_match_6739http://www.insolvenzrecht.de/inhalte/suche/…msearch_match_8 gilt bei Zugewinngemeinschaft, bei Gütertrennung, bei Gütergemeinschaft nur soweit der Gegenstand nicht Gesamtgut (§ 1416 BGB; §§ 740 ff http://www.insolvenzrecht.de/inhalte/suche/…msearch_match_7ZPOhttp://www.insolvenzrecht.de/inhalte/suche/…msearch_match_9http://www.insolvenzrecht.de/inhalte/suche/?docid=3181300,0) ist. -
Du brauchst immer nur einen Titel gegen den Ehegatten, gegen den persönlich vollstreckt werden soll.
Das Gesamtgut der Gütergemeinschaft ist ein Sondereigentum (und damit eine Art eigenes Rechtsobjekt), das der Gesamthandsgemeinschaft bestehend aus beiden Eheleuten gehört. Hierfür benötigt man grundsätzlich einen Titel gegen beide Eheleute mit der Ausnahmevorschrift § 740 ZPO.
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