Anrechnung fiktiven Einkommens

  • Ich habe ein Entscheidung des BGH in Erinnerung, dass ein Schuldner, der ein erheblich unter dem Durchschnitt liegendes Einkommen erzielt (z.B. bei Ehegatten als Arbeitgeber) so gestellt werden kann, als würde er angemessen bezahlt.
    Ich finde diese Entscheidung nicht wieder. Kann sich von Euch vielleicht jemand daran erinnern und mir sagen, wo ich die finde?
    Danke!

  • Der Drittschuldner hat also v.A.w. an den Pfändungsgläubiger Beträge abzuführen, die einer "angemessenen Vergütung" unter Zugrundelegung der Tabelle zu § 850 c entsprechen.

    Da sind wir wieder beim Thema: Insolvente Ehefrau arbeitet im Betrieb des Mannes "für Umme", 24 Stunden am Tag. Als gelernte Bürokauffrau erledigt sie alles, von der Toilettenreinigung bis zu Buchhaltung.

    Auch hier wäre der Ehemann doch jetzt heranziehbar? :gruebel:

  • Da wirst Du ohne Klage nicht mit weiter kommen.




    Klaro, aber welche Erfolgsaussichten siehst du in diesem Fall? Die Einwendung, es handele sich um "Unterhalt", kommt in jedem Fall.

  • Ich glaube nicht, dass sich ein Gericht darauf einlassen würde. Wird der Ehegatte anständig bezahlt, ist kein Unterhalt erforderlich. Unterhalt zahlen und deswegen nicht in der Lage sein angemessenes Einkommen zu zahlen ist schon etwas eigenartig und kann nur den Vorteil haben Lohnnebenkosten zu sparen.

    Aber wie heißt es so schön: "Vor Gericht und auf hoher See..."

  • Wäre es sinnvoll, in solchen Fällen duch das Vollstreckungsgericht einen "deklaratorischen Beschluss" zu erwirken, was der AN abzuführen hat. Dann ist die Klage vor dem Zivigericht vielleicht zu vermeiden, denn wir wissen ja alle, welch "wundersame Wirkungen" solche Beschlüsse erzeugen können ...:D

  • Wäre es sinnvoll, in solchen Fällen duch das Vollstreckungsgericht einen "deklaratorischen Beschluss" zu erwirken, was der AN abzuführen hat. Dann ist die Klage vor dem Zivigericht vielleicht zu vermeiden, denn wir wissen ja alle, welch "wundersame Wirkungen" solche Beschlüsse erzeugen können ...:D



    Nö, glaube ich nicht, weil das verschleierte AE automatisch von der Pfändung erfasst ist. Das VG oder IG kann nach meiner Meinung keine Feststellung über das verschleierte Einkommen treffen.

    Also ab zum Zivilgericht.

  • Geht es in dem Beschluss nicht um die Steuerklassenwahl???




    Nein,um diese Beschlüsse, die klarstellenden....:teufel:




    Die Entscheidung passt doch gar nicht. Weil sich ein paar Leipziger Richter profilieren wollen haben die halt eben mal auf den Putz gekloppt.

    Allenfalls könnte das VG oder IG klarstellen, dass das verschleierte AE von der Insolvenz oder Pfändung erfasst ist, aber wohl keine Feststellung über die Höhe des fiktiven Einkommens treffen.

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