Ausschluss Gesellschafter aus oHG - Anmeldung?

  • Hallo,
    ich habe hier eine Anmeldung vorliegen, nach der einer von zwei phG der oHG aus der Gesellschaft ausgeschlossen wurde und die Gesellschaft somit aufgelöst, die Firma erloschen sei.
    Angemeldet wurde dies nur durch den verbliebenen Gesellschafter.

    Meine Frage: brauche ich nicht einen Nachweis, dass der andere Gesellschafter wirklich ausgeschlossen wurde? In welcher Form könnte dieser erbracht werden? (Anm.: Der verbliebene Gesellschafter teilte nicht mit, auf welcher Grundlage der Ausschluss erfolgte.) Oder muss der ausgeschlossene Gesellschafter mit anmelden? Wobei er zum Zeitpunkt der Anmeldung wohl auch kein Gesellschater mehr und somit auch nicht anmeldeberechtigt wäre, oder?

    Fragen über Fragen!

  • außerdem erlischt die firma dann nicht, sondern der verbliebene wird e.K. und muss den neuen rechtsformzusatz anmelden




    Die Firma erlischt!
    Es handelt sich hier um eine andere Art der Auseinandersetzung!
    Der verbeibende Gesellschafter kann nicht dazu gezwungen werden das Handelsgeschäft als e.K. fortzuführen.
    Der verbiebende Gesellschafter haftet aber als Gesamtrechtsnachfolger für sämtliche Verbindlichkeiten der Gesellschaft.

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