Abtretung Geschäftsanteil wirksam?

  • hallo, habe einen notar, der mir eine liste vorgelegt hat aus der sich ergibt, dass ein geschäftsanteil geteilt und danach abgetreten wurde.
    dieser vorgang soll im rahmen eines gerichtlichen vergleichs durchgeführt worden sein...
    nun frag ich mich, ob dass denn überaupt geht, da das gmbhg in § 15 zur abtretung eindeutig die notarielle beurkundung vorschreibt...daher würde ich soweit gehen und sagen, die abtretung ist noch nicht wirksam erfolgt... oder gibt es da (mir unebkannte) vorschriften oder überlegungen, nach denen das doch zulässig ist?!
    :confused:

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