Kündigung der Gesellschaft durch Kommanditisten?

  • Hallo, also wir haben hier einen Studienfall, in dem ich nicht so ganz weiter komme. Also wir haben hier KG mit einem Kommanditisten und drei persönlich haftenden Gesellschaftern. Anfang Dezember 08 verstirbt ein ph. Gesellschafter und der Kommanditist hat "die Gesellschaft" zum 31.12.2008 gekündigt. Im Gesellschaftsvertrag ist weder etwas zu KÜndigung oder Tod eines Gesellschafters, sowie zum Geschäftsjahr geregelt.

    Die Sache mit dem verstorbenen Gesellschafter und den daraus resultierenden Folgen ist soweit klar.

    Habe jetzt ein Verständnisproblem hinsichtlich der Sache mit der Kündigung "der Gesellschaft" und den anzuwendenden Vorschriften.

    Findet hier nun § 723 BGB Anwendung oder aber § 132 HGB?

    Ich denke der Unterschied liegt nunmehr in den Folgen auch darin, ob aus der KG durch Ausscheiden des Kommanditisten nun automatisch eine OHG wird oder aber die KG zur Auflösung anzumelden ist.

    Kann mir jemand helfen? Vielleicht bin ich auch auf einem total falschen Dampfer.....Gesellschaftsrecht ist aufgrund fehlender Praxis nicht ganz so mein Ding :confused::oops::confused:

  • Ich glaube ich habe es schon selbst herausgefunden;):

    Anzuwendende Vorschriften hier §§ 132, 131 III 3 HGB!

    Demnach ist die KG dann aufgelöst und wird automatisch zur OHG, da noch zwei persönlich haftende Gesellschafter vorhanden. Anzumelden wäre hier dann wohl nur das Ausscheiden des Kommanditisten und die Firmenänderung (also ohne Veränderung ihrer Identität = keine neue Gesellschaft keine Anmeldung nach § 106 HGB, die Änderung der Firma, unter Mitteilung Geschäftsanschrift)

    Jemand anderer Meinung?

  • ...hi hi...ich wusste doch, dass Du es bist ...hatte ich schon in anderen Beiträgen gesehen. Dein Geburtsdatum hat Dich verraten. :strecker

    LG Claudi

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