Hallo, ich bräuchte mal wieder eure Hilfe:
Der Geschäftsbetrieb einer OHG soll veräußert werden. Es gibt 2 phG. Der Gesellschaftsvertrag sieht bezüglich der Vertretung nichts spezielles vor, so dass § 125 HGB gilt.
Der eine phG ist im Ausland. Kann der andere phG gem. § 126 HGB alleine handeln, oder muss der Verkauf als Grundlagengeschäft angesehen werden, wonach beide Gesellschafter mitwirken müssen?
Schon mal vielen Dank im Voraus...!