ergänzende Anmeldung durch Notar

  • hallo, benötige euren Rata in folgender Sache:
    Aufgrund einer Zwischenverfügung reicht der Notar eine von ihm unterzeichnete und gesiegelte Anmeldung ein. Vollmacht dafür hat er. Nur frage ich mich ob damit der Formerfordernis der Anmeldung genügt wird? Schließlich gibts keine Unterschriftsbeglaubigung und eine Beurkundung ist das doch auch nicht, was er da gemacht hat...
    Hat irgendjemand diesen Fall schon gehabt bzw. fällt jemandem ne Lösung ein?
    Danke!

  • Hallo!
    Der Notar hat die "Reparaturvollmacht" in der Ursprungsanmeldung erhalten? Dann würde ich sagen, ist die ergänzende Anmeldung als eine Eigenurkunde zu sehen und da der Notar siegelberechtigt ist, ist die ergänzende Anmeldung in Ordnung und dem Formerfordernis ist genüge getan.

    Soweit meine Einschätzung...

  • Hallo!
    Der Notar hat die "Reparaturvollmacht" in der Ursprungsanmeldung erhalten? Dann würde ich sagen, ist die ergänzende Anmeldung als eine Eigenurkunde zu sehen und da der Notar siegelberechtigt ist, ist die ergänzende Anmeldung in Ordnung und dem Formerfordernis ist genüge getan.

    Soweit meine Einschätzung...



    :zustimm:

    Wäre ja witzig, wenn der Notar einen Kollegen zur Unterschriftsbeglaubigung aufsuchen müsste :wechlach:

  • @Beate:
    stimmt! :D Aber auch das habe ich schonmal erlebt... Konnten wir aber abwenden. Nichts ist unmöglich! :pff:


    sowasauch:
    anders verhält es sich natürlich, wenn die Notariatsmitarbeiter Vollmacht erhalten haben, die Anmeldung zu ergänzen.

  • :zustimm:

    anders wär's nur, wenn in der ergänzenden Anmeldung höchstpersönliche Erklärungen enthalten wären, wie etwa die GF-Versicherung.

    Den Vorgang der Eigenurkunde kann man in etwa vergleichen mit dem Eintragungsersuchen des Vollstreckungsgerichts an das GBA in der Zwangsversteigerung ...

  • super, seh ich probleme wo keine sind, aber ob ihrs glaubt oder nicht, sowas hab ich noch nie gehabt in meiner kurzen zeit bisher im register... sonst wird immer vollmacht erteilt an die renos, nicht den notar... wo ist der unterschied? soll heißen warum ist es besser/schlechter den notar selbst zu bevollmächtigen?

  • sonst wird immer vollmacht erteilt an die renos, nicht den notar... wo ist der unterschied? soll heißen warum ist es besser/schlechter den notar selbst zu bevollmächtigen?



    Ich arbeite seit Jahren nicht mehr mit Vollmachten für die Angestellten. Zum einen aus haftungsrechtlichen Gründen und zum anderen ist eine Eigenurkunde des Notars bequemer. Siegel beidrücken und fertig ist die Ergänzung. Diese wird auch nicht in die Urkundenrolle eingetragen. Handeln die Angestellten in Vollmacht, ist entweder eine Verhandlung zu fertigen oder es sind die Unterschriften zu beglaubigen.

  • .... wie Notariatsfee.
    Wir handhaben dies auch seit Jahren so und haben durchweg nur positive Erfahrungen gemacht.

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