Öffentliches Testament ist beim AG verwahrt. Die Testierende lebt inzwischen in einem etwas entfernten Pflegeheim und will das Testament aus der Verwahrung nehmen. Sie ist aufgrund körperlicher Gebrechen nicht mehr in der Lage, dies hier zu tun.
Kann das dortige AG im Wege der Rechtshilfe das Testament aus der hiesigen Verwahrung herausgeben? Oder bleibt nur die vorherige Verlegung des Verwahrungsorts an das dortige AG gem. § 2258a III BGB?
Herausnahme eines Testaments aus Verwahrung per Rechtshilfe
-
-
Geht im Wege der Rechtshilfe. Kein Problem. Notfalls muss sich der Kollege des Rechtshilfegerichts zum Zweck der Rückgabe ins Pflegeheim bemühen.
-
Danke, das wäre meine nächste Frage gewesen
-
Man denkt ja mit.
-
Falls ich auf Widerstand stoßen sollte: gibt es dazu evtl. auch eine Fundstelle?
-
Staudinger/Baumann § 2256 RdNr.14 unter Hinweis auf die Behandlung des Rechtshilfeersuchens nach § 27 Nr.8 AktO sowie auf Firsching/Graf RdNrn. 196 ff.
-
Dankeschön!
-
Machen wir infolge Häufung von Altenheimen im heisigen Gerichtsbezirk häufiger (grumpf, knurr ....)
Jetzt mitmachen!
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!