Gerichtskosten bei Teil-VB

  • Ich habe hier zwei Teil-VBs. Die Kosten sind (wegen Widerspruchs und anschließender Rücknahme) erst im zweiten tituliert. Verzinsung der Kosten ist erst ab Erlassdatum des zweiten Teil-VBs tituliert.

    Zu welchem Zeitpunkt sind die Kosten entstanden?

    Das eigentliche Problem ist, dass eine Zahlung des Schuldners, die zeitlich vor dem zweiten Teil-VB stattfand, vom Gläubiger auf die Kosten verrechnet wurde (der auch Verzinsung der Kosten bereits ab Erlassdatum des ersten Teil-VBs vorgenommen hat).

  • Die Verzinsung der Kosten beginnt definitiv erst mit Erlass des weiteren VB. Vorher durfte über die Verfahrenskosten wegen des Widerspruchs noch nicht entschieden werden. Der erste Teil-VB wurde deshalb auch nicht bzgl. der Verfahrenskosten erlassen.

    Die Gebühren selbst sind schon mit Erlass des ersten entstanden, aber noch nicht tituliert. Allerdings nur bzgl. dem titulierten Streitwert im ersten VB:
    Hatte der Antragsgegner z. B. auch der Hauptforderung wegen eines Teibetrages widersprochen, dann erging der erste VB nur bzgl. der nicht widersprochenen Forderung. Die Gebühr entstand dann im ersten VB aus einem geringeren Streitwert.

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