Mich hat eben jemand angerufen und wollte wissen, wie eine öffentliche Zustellung einer Kündigung eines Arbeitsverhältnisses zu machen sei.
Abgesehen davon, dass das nicht die Zivil- sondern Arbeitsgerichtsbarkeit sein dürfte habe ich aber etwas derartiges noch nie gehört.
Jemand von Euch ???
Öffentliche Zustellung einer Kündigung
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jurissima -
18. August 2009 um 15:15
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Gemeint ist wohl eine Zustellung nach § 132 Abs. 2 BGB.
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M. E. geht das gar nicht, da ein gerichtliches Verfahren nicht anhängig ist, in dem eine öffentliche Zustellung auf Anordnung des Gerichtes (§ 185 ZPO) erfolgen könnte.
Privatpersonen können keine öffentliche Zustellung außerhalb eines Gerichtsverfahrens auslösen. -
Und wie läuft das dann konkret ab?
Hier geht ein Antrag auf öffentliche Zustellung ein und ohne weitere Prüfung stellen wir - wie jeden andren internen Beschluss auch - öffentlich durch Aushang und Bekanntgabe im BAZ zu ??? -
Guckst Du Suchfunktion mit den Stichworten "zustellung" und "132".
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Jau, habe ich jetzt alles gelesen.
Fraglich bleibt m.E., ob es eine FGG oder ZPO - Sache ist.
Und: Kostet es was ? -
Bei uns läuft das als ZPO -Verfahren , wird im ARZ eingetragen und von der Zivilabteilung durchgeführt.
Ohne Kosten. -
Ich hatte so etwas befürchtet *seufz*
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Ich meine mich schwach erinnern zu können, dass das Bewilligungsverfahren ein UR II-Verfahren ist und nach den Regeln des FGG abläuft.
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Ich habs gefunden: § 25 Nr. 3 AktO: UR II war richtig.
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