Hallo allerseits, auch auf die Gefahr, dass eine ähnliche Frage schon gestellt wurde:
Ich habe eine GmbH, mit deren Auflösung wir beauftragt waren. Wir haben seinerzeit gleich beide Anmeldungen (wg. Auflösung der GmbH + Beendigung der Liquidation) beglaubigt. Letztere soll gemäß Anweisung eingereicht werden, sobald uns die Bestätigung des Liquidators über die Beendigung der Liquidation vorliegt.
Die Veröffentlichungen sind durch uns veranlasst worden und Sperrjahr ist mittlerweile auch abgelaufen. Zwischenzeitlich wurde bei der Gesellschaft das (vorläufige) Insolvenzverfahren eingeleitet und auch schon wieder mangels Masse eingestellt. Gelöscht ist die Firma allerdings noch nicht. Wie kriege ich die Gesellschaft jetzt gelöscht? Macht das das HR von Amts wegen? So einen Fall hatte ich noch nicht; bin da etwas überfragt; der Mandant will mir wg. des InsVerfahrens auch keine Bestätigung über die Beendigung der Liquidation geben. Und eigentlich will ich die Akte nur totmachten...
Vielen Dank für Eure Antworten