Umschreibung der Vollstreckungsklausel auf Insolvenzverwalter oder Vollmacht

  • Hallo zusammen. Steh grad megamässig auf dem Schlauch.

    Folgender Sachverhalt:

    Es geht um einen zu vollstreckenden Kostenfestsetzungsbeschluss v. 13.3.09 zu Gunsten des Klägers X gegen den Beklagten AAA.

    Am 20.06.2009 wird das Insolvenzverfahren über das Vermögen des KLÄGERS X eröffnet. Eine Bestellung zum vorläufigen Insolvenzverwalter erfolgte am 11.5. mit Anordnung, dass Verfügungen des Schuldners (der Kläger X) nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind (§ 21 II Nr. 2 2. Alt InsO).

    Der Kostenfestsetzungsbeschluss lautet auf den Namen des Klägers, Herr X, und nicht auf den Namen des Insolvenzverwalters, da der Beschluss vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens ergangen ist. Als Bevollmächtigte des Klägers sind die Rechtsanwälte Mustermann eingetragen, die damals das Klageverfahren anwaltlich betreut haben.


    Nun ist der KfB bei der Kanzlei des Insolvenzverwalters und diese Kanzlei, also nicht die Rechtsanwälte Mustermann, will vollstrecken. Muss der Titel nun für die Vollstreckung zu Gunsten des Insolvenzverwalters umgeschrieben werden?

    Oder ist dies nicht nötig, weil der Titel bereits vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens erstritten wurde.

    Oder muss die Anwaltskanzlei des Insolvezverwalters für die Vollstreckung lediglich eine Vollmacht von dem Insolvenzschuldner besorgen , mit der die Kanzlei mit der Vollstreckung beauftragt wird, damit das Vollstreckungsorgan sieht das die Kanzlei auch tatsächlich befugt ist den ZV-Auftrag zu stellen?

    Wäre lieb, wenn jemand helfen kann.






  • ok, danke. aber kommt es nicht auf die frage an, ob der Titel zur insolvenzmasse gehört oder nicht? wenn der titel mehrere monate vor eröffnung erstritten wurde, ist dann nicht § 80 InsO zu bbeachten?

  • danke. ach ja stimmt.

    reicht für die umschreibung die bestallungsurkunde im original oder uss neben der originalbestallung auch noch 2 beglaubigte abschriften beigefügt werden?

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