Eigenbesitz im Aufgebotsverfahren

  • Vorliegend wurde das Aufgebotsverfahren zur Ausschließung des Eigentümers gem. § 927 ZPO beantragt.

    Der im Grundbuch eingetragene Eigentümer ist verstorben. Bei dem Grundstück handelt es sich um einen Wiese, welche schon seit über 30 Jahren von dem Antragsteller genutzt bzw. gemäht... wird. Der Antragsteller wusste die ganze Zeit, dass er nicht Eigentümer ist und ist auch nach außen nicht als solcher aufgetreten.

    Ich habe nun eine Problem mit dem Eigenbesitz. Was ist hierfür erforderlich? Welche Nachweise müssen vorgelegt werden?

    Was muss ich sonst bei dem Eigentümeraufgebot beachten (ist mein erstes).

  • Mir hat sehr geholfen der Beschluss des AG Mayen vom 25.09.2007 Az. 2 C 734/07. Danach sind an die erforderliche Glaubhaftmachung des 30-jährigen Eigenbesitzes im Hinblick auf die einschneidenden Rechtsfolgen strenge Anforderungen zu stellen. In dem genannten Beschluss sind weitere Einzelheiten zu erforderlichen Nachweisen beschrieben. Z.B. Steuerbescheinigungen der Ortsgemeinde und Nachweise von Nachforschungen nach den wirklichen Eigentümern.
    Eigenbesitz knüpft an das subjektive Element der Willensrichtung an und liegt nur vor, wenn jemand eine Sache als ihm gehörend besitzt, mithin die tatsächliche Sachherrschaft mit dem Willen ausübt, sie wie ein Eigentümer zu besitzen. (BGH NJW 96, 1890)
    Im Einzelfall kann auch zu beachten sein, ob Rechtsverhältnisse in der ehemaligen DDR einen Eigenbesitz überhaupt ermöglichten, d.h. ob die 30-jährige Frist beginnen konnte.

  • Hallo...
    Ich habe momentan mit einem ähnlichen Fall zu kämpfen.
    Kann die Entscheidung des AG Mayen irgendwo eingesehen werden? Weil AG-Entscheidungen werden ja in der Regel im Internet nicht veröffentlicht oder?

  • Vielen Dank für den Hinweis.
    Allerdings haben wir dieses Heft nicht aboniert und im Internet sind nur die Themen aufgeführt...
    Ich kenne mich jedcoh mit der Internet-Seite nicht genau aus. Kann man da auch die einzelnen Inhalte irgendwo lesen?

  • Die Entscheidung ist auch im juris veröffentlicht. Dort ist aber auch ersichtlich, dass es zu dem Thema deutlich neuere Entscheidungen gibt. Ob diese der Entscheidung des AG Mayen irgendwie entgegenstehen, habe ich aber nicht geprüft. Ich habe mehrere Jahre keine Aufgebote mehr bearbeitet.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!