Bestimmbarkeit bei Dienstbarkeit (Gewässerunterhaltung)

  • Hallo,

    folgende Dienstbarkeit soll eingetragen werden:

    "bpD für die Verbandsgemeinde A, die als Gewässerunterhaltungspflichtige berechtigt ist, im Rahmen der Ausführung des Gewässerpflegeplanes für den A-Bach den gekennzeichneten Grundstücksstreifen zu bewirtschaften"

    Würdet Ihr den Inhalt als bestimmt genug ansehen?
    Was sollte man unter Bewirtschaftung verstehen?
    Wer bestimmt den Gewässerpflegeplan?

    Danke für Eure Hilfe!!

  • Halte ich ebenfalls für zu unbestimmt. Das "Bewirtschaften" allein ist nicht ausreichend und die Verweisung auf den Gewässerpflegeplan ist ohne entsprechende Kenntnis nicht nachvollziehbar. Für Dritte muß ohne Weiteres aus dem Grundbuch oder den dazugehörigen Urkunden der Rechtsinhalt erkennbar sein. Zu unbestimmt ist daher auch die Bezugnahme auf ortspolizeiliche Vorschriften (vgl. OLG München MittBayNot 2008, 380) oder auf die Satzung eines Landschaftsschutzvereins (vgl. OLG Düsseldorf NJW-RR 1996, 15).

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