wie glaubhaft?

  • Ich bitte mal um eine Einschätzung, für wie glaubhaft Ihr folgenden Vortrag haltet.

    Vorausgeschickt werden muss, dass keinerlei Fristen versäumt wurden, der Betreffende also "kein Motiv" hat.

    Im Ausdruck der elektronischen Mahnakte ist verbal der Inhalt der Zustellungsurkunde eines Mahnbescheids so wiedergegeben, dass der namentlich bezeichnete Postbedienstete das Schriftstück, da er niemanden antraf, in den Hausbriefkasten in der xy-Straße in A-Stadt eingelegt haben will.

    Der Antragsgegner hat nach seinem Vortrag einen Postnachsendeauftrag bei der Deutschen Post nach B-Hausen (weil er dort länger auf Montage arbeitet), der Mahnbescheid liegt aber - wie ist das möglich - im Briefkasten des Antragsgegners in C-City (Zweitwohnsitz des Antragsgegners).

  • Zustellungen erfolgen doch meistens nur noch über private Zustellunternehmen wie D*X oder andere. Da greifen, glaube ich, Nachsendeaufträge nicht.
    Ich denke, die Zustellung ist in A-Stadt bewirkt.

    Dass die ZU nach C-Stadt gekommen sein soll, ist wohl sehr unwahrscheinlich.

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