Verfahrenspflegervergütung

  • Guten Morgen,
    ich mache seit kurzem auch FG-Sachen und unter anderen eben auch die Verfahrenspflegervergütungen in Unterbringungssachen o.Ä.

    da ich das von der Theorie her nicht wirklich gelernt habe, hab ichs einfach so übernommen, wie es mir meine Vorgängerin gezeigt hat.

    Die Vergütung richtet sich ja nach dem VBVG. und bisher habe ich immer brav das ausbezahlt, was die Verfahrenspfleger beantragt haben (nicht zuletzt, weil ich keinen Rechtsprechungen o.Ä. kenne, wonach ich dann was absetzen könnte...)

    nist jetzt je dicke Akte auf meinen Tisch gekommen. Das Verfahren hat bereits 2008 begonnen. und die Verfahrenspflegerin listet insgesamt einen zeitlichen Aufwand von 20,5 Stunden auf. Grob überflogen nachvollziehbar, auch wenn ich nicht weiß, wie ich das genau prüfen kann. Muss man mir da irgendwas nachweisen oder so?
    Und als nächstes wird dann eine Pauschale von 20 € für Auslagen Porti, Telefon, Parkgebühren, Kopien angesetzt. Das erinnert mich doch stark an die VV Nr. 7002 RVG. Aber das ist hier doch gar nicht anwendbar, oder?

    Kann mir vllt jemand sagen, obs zu dem Thema Rechtsprechungen gibt, oder inwieweit ich die Anträge prüfen muss/kann?

    Also ich bin der Meinung, dass die Auslagenpauschale hier nicht anwendbar sind und nur tatsächlich entstandene Auslagen (soweit nachgewiesen?) erstattet erden können.
    Liege ich damit richtig?



  • Also ich bin der Meinung, dass die Auslagenpauschale hier nicht anwendbar sind und nur tatsächlich entstandene Auslagen (soweit nachgewiesen?) erstattet erden können.
    Liege ich damit richtig?

    Das ist richtig.

    Soweit Verfahrenspfleger in Familiensachen auftraten, haben sie ihre Auslagen meist fein säuberlich aufgelistet, bis hin zu den einzelnen Portoauslagen.

    Gewisse Pauschalbeträge, die sich im Rahmen hielten (so 5 bis 7 € bei längerer Tätigkeit), habe ich allerdings auch schon mal berücksichtigt.

    In einer Unterbringungssache hatte ich allerdings noch nie eine so lange Tätigkeit, das wundert mich. Da ging der Verfahrenspfleger bei uns immer nur mit zur Anhörung, vielleicht noch mal ein extra Besuch beim Betroffenen, das war's aber meist auch. :gruebel:


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    Alles hat einmal ein Ende.

    Sogar der Montag! :S

  • Hallo, ich stand auch mal vor dem Problem: was darf ich eigentlich auszahlen, wo sind zeitliche Grenzen gesetzt?

    Damals hatte mir eine Kollegin einen haufen von Revisorenbeschlüssen geben können, in welchen aufgelistet waren, wieviel Zeit ein Pfleger für eine Seite Schriftsatz aufbringt u. vieles mehr.

    Frag´mal in deiner Verwaltung oder beim LG nach, ob sie dir die letzten Beschlüsse betreffend eben Pflegervergütung übersenden können. Glaub´mir, die freuen sich, dass jemand sich für ihre Tätigkeiten interessiert und das bevor du was auszahlst.

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