Ich habe gerade folgendes Problem auf meinem Schreibtisch:
An Grundstück 100 ist Wohnungseigentum mit den Einheiten 1 und 2 gebildet. Der Wohnung Nr. 2 ist ein Sondernutzungsrecht an dem Stellplatz Nr. 2 zugewiesen. Der Eigentümer hat die Erlaubnis auf der Sondernutzungsfläche eine Garage zu errichten, was er auch tut. Dabei überbaut er aber auch das Grundstück 200.
Nun wird die Eintragung einer Grunddienstbarkeit und des Verzichts auf die Überbaurente beantragt. Berechtigter der Grunddienstbarkeit soll der jeweilige Eigentümer der Wohnung Nr. 2 sein. Die Überaurente soll an der Wohnung Nr. 2 eingetragen werden.
Geht das? Müsst Berechtigter der Grunddienstbarkeit nicht der jeweilige Eigentümer von Grundstück 100 sein, da die Garage ja Gemeinschaftseigentum ist? Und müsste der Verzicht auf die Überbaurente nicht an dem gesamten Grundstück eingetragen werden?