Gibt es einen Verband der Wohnungserbbauberechtigten?

  • Hallo ihr Lieben,

    ich bräuchte ganz dringend mal Hilfe, um meinen Gedankenknoten zu lösen!:gruebel:
    Folgender Ausgangsfall:
    die Wohnungs- und Teilerbbauberechtigte wollen das Erbbaugrundstück vom Eigentümer erwerben.

    Gem. §30 Abs.3 WEG gelten für das Wohnungserbbaurecht die Vorschriften des WEG (§§1 - 28 WEG) entsprechend.
    Das es eine Gemeinschaft der Wohnungserbbauberechtigten gibt, kann ich soweit nachvollziehen.
    Fraglich ist für mich jetzt nur, ob es auch einen Verband der Wohnungserbbauberechtigten als pendant zum Verband der Wohnungseigentümer gibt. Handelt es sich dabei auch um ein übergeordnetes Institut zur verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums, welches teilrechtsfähig ist?
    Oder ist es gerade eben nicht der Fall? Im von Oefele/ Winkler Rdn. 3.100 steht nämlich, dass die WEG-Reform einschließlich der Anerkennung der Teilrechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft für das Wohnungserbbaurecht keine Besonderheiten bringt.
    Kann mir jemand helfen. Oder für den letzteren Fall evtl. Literaturhinweise geben???

    Ich danke schon mal im Voraus, für hilfreiche Anworten. :)

  • Im von Oefele/ Winkler Rdn. 3.100 steht nämlich, dass die WEG-Reform einschließlich der Anerkennung der Teilrechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft für das Wohnungserbbaurecht keine Besonderheiten bringt.
    :)



    Sehe ich auch so. Es dürfte für die Frage der Rechtsfähigkeit des Verbandes der Wohnungseigentümer wohl keinen Unterscheid machen, ob das Wohnungseigentum an einem Grundstück oder an einem Erbbaurecht begründet wurde.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!