Vergütung Nachtragsverteilung

  • Verstehe ich das richtig, dass der Verwalter eine Vergütung in Höhe von 18,00 € (180 € x 0,4 x 0,25) geltend macht? Da stellt sich doch eher die Frage, ob es angemessen ist, dass ein Verwalter für 18,00 € eine Steuererklärung anfertigen und hierzu womöglich noch (fehlende) Unterlagen beim Schuldner anfordern muss.

    Ich gehe davon aus, dass die Steuererklärung noch im laufenden Insolvenzverfahren abgegeben wurde und nur die Auszahlung erst nach Aufhebung erfolgt ist.

    Wir behalten bei Aufhebung immer die Anordnung der NTV vor (die verschiedenen Meinungen zur Zulässigkeit sind mir bekannt), so dass das FA uns mitteilen muss, dass ein Erstattungsbetrag vorliegt. Sofern noch offene Kosten bei uns vorhanden sind, verzichten wir auf die Anordnung der NTV, die Erstattung erfolgt zur Verrechnung auf die Kosten. Da keine Verteilung stattfindet, wird auch keine Vergütung geltend gemacht.

    Ja richtig, der Steuererstattungsbetrag wurde nur nach Aufhebung gezahlt, der Verwalter hatte keine Kosten bei der Anfertigung (hat Schuldner selbst gefertigt). Mir ist nur unklar, wie ich eine Vgt ablehne, da der IV ja auf GK "verteilt" hat. Er ist der Meinung, ich habe ja einerseits die NTV angeordnet, andererseits hat er auch Arbeit damit gehabt.

    Gar nicht. Die Nachtragsverteilung wurde angeordnet und durchgeführt. Dass er nur auf die Kosten gezahlt hat, kann man bei der Vergütungshöhe berücksichtigen. Bei einer (mutmaßlichen) Vergütung von 18,00 € sehe ich aber keinen Grund, mir lange Gedanken machen zu müssen. Denn auch wenn der Verwalter (warum auch immer) die Steuererklärung nicht selber angefertigt hat und das Finanzamt das so akzeptiert hat, muss der Verwalter zumindest z.B. den Steuerbescheid entgegennehmen und prüfen. Und das macht hoffentlich der Verwalter selber.

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