Frage zum Pfändungsrang!Antrag auf fiktive Erhöhung des Arbeitseinkommens

  • Hallo zusammen, habe heute so ein problem in einer vollstreckungsache, welches mich den ganzen tag schon nervt.

    also zum fall selbst:

    Wir haben einem Schuldner lohn und gehalt gepfändet. Wir haben dann durch die drittschuldnererklärung erfahren, dass wir nur an 2 ter Rangstelle sind.
    Vorrangig wird schon eine andere forderung in höhe von monatlich 125 euro bedient.

    nun hab ich aber durch die abgenommene ergänzende eidesstattliche Versicherung, dass der schuldner sehr viel mehr dort arbeitet als angenommen und dass auch die Art der Arbeit selbst anspruchvoller ist, als es das geld, dass er verdient, aussagt.

    ich habe mal gelesen bzw. glaube ich es zumindest, dass derjenige gläubiger, der einen antrag auf Erhöhung bzw. fiktiver Einstufung des arbeitsentgelts stellt, und diesem in der folge entsprochen wird, im Rang an dem vorrangigen gläubiger vorbeiziehen kann! allerdings finde ich es nicht mehr im kommentar oder in einem artikel .

    ich weiß nicht, vielleicht hatte ich auch gelesen, dass der gläubiger der den antrag gestellt hat, dann den differenzbetrag aus dem neuen und dem alten Pfändungsbetrag erhält.

    in meinen fall wäre der gläubiger, den wir vertreten, nur an 2ter stelle. kann das sein, dass wirklich wir dann den differenzbetrag bekommen?

    hat jemand damit schon erfahrungen gesammelt?

    schöne Grüße

  • Des Rätsels Lösung ist, dass jede Pfändung (PfÜB) einzeln zu betrachten ist.

    D.h. ein auf Antrag von Gläubiger 2 geänderter pfändbarer Betrag, gilt nur für Gläubiger 2 nicht für Gläubiger 1.

    So kann es sein, dass der nachrangige Gl trotzdem etwas bekommt (bis Gläubiger 1 ggf. auch einen entspr. Antrag stellt).

    "Ich bin ja wirklich nicht tolerant, aber alles hat seine Grenzen!"
    (Heinz Becker)

  • hallo tommy, besten dank für deine antwort! kannst ud mir eben sagen wo das genau steht? in welchem §? Ich würd mir das gern noch im kommentar mal ansehen!

    heißt das denn dann, dass wenn der gläubiger 1 dann später ebenfalls einen antrag stellt, er wieder bevorrechtigt ist , sprich auch wegen des neuen erweiterten pfändbaren betrages? oder sind wir dann wegen unseres antrages und erlass des gerichtsbeschlusses wegen des differenzbetrages im ersten rang?

    besten gruß

  • Zitat

    hallo tommy, besten dank für deine antwort! kannst ud mir eben sagen wo das genau steht? in welchem §? Ich würd mir das gern noch im kommentar mal ansehen!


    Das ergibt sich aus den Grundsätzen des Zivilprozessrechts. Die ZPO regelt hier nur die Verhältnisse zwischen den konkreten Parteien.


    Von einer Bevorrechtigung zu reden ist begrifflich falsch. Für Gl. 1 sind derzeit 125 EUR pfändbar, mehr nicht. Es ändert sich nichts am Pfändungsrang.

    "Ich bin ja wirklich nicht tolerant, aber alles hat seine Grenzen!"
    (Heinz Becker)

  • Wenn es um verschleiertes Arbeitseinkommen geht, dann steht das dem erstrangigen Gläubiger zu.

    s. BGH Urteil vom 15.11.1990 - IX ZR 17/90 -

    Das hat nichts mit einer zusätzlichen Anordnung zu tun.

  • Danke euch beiden sehr.

    es habndelt sich nicht um verschleiertes arbeitseinkommen.

    also wirken die anträge in der tat nur inter partes.

    besten dan und schönen sonntag noch.

  • @ tommy, achso eine frage hab ich dann doch noch.:

    versteh ic hes dann richtig, dass, dann, wenn der erstrangige gläubiger auch einen antrag auf Erhöhung des pfändbaren Betrages stellt, er dann doch wieder alles bekommt und der 2 rangige nicht?

    schönen gruß

  • @ tommy, achso eine frage hab ich dann doch noch.:

    versteh ic hes dann richtig, dass, dann, wenn der erstrangige gläubiger auch einen antrag auf Erhöhung des pfändbaren Betrages stellt, er dann doch wieder alles bekommt und der 2 rangige nicht?

    schönen gruß



    richtig.

  • Die Rangwirkung (außer bei Unterhalt) wird durch den Zustellungszeitpunkt des PfÜBs an den DS bewirkt.
    Nur wenn für den nachrangigen Gl ein höherer Betrag pfändbar ist als für den Vorrangigen, kann es zu dieser Konstellation kommen. Das ändert nichts am Pfändungsrang.

    "Ich bin ja wirklich nicht tolerant, aber alles hat seine Grenzen!"
    (Heinz Becker)

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