Abwesenheitspauschale

  • Hatte diesen Fall noch nicht:
    Der RA wurde zum Termin um halb neun geladen. Da aufgrund Schneechaos´die Zeugen, andere RAe etc. sehr viel Verspätung hatten, begann die Sitzung erst halb zwei am Nachmittag.
    Der RA rief an und fragte, ob er nun die Abwesenheitspauschale ab halb neun abrechnen darf oder erst ab halb zwei. Er sei zwischendurch in die Kanzlei gefahren und auf "Abruf" gewesen.

  • Hat sich inzwischen - glaube ich - erledigt.
    Ich würde sagen, dem RA stehen zwei Abwesenheitspauschalen in Höhe von je 20,00 EUR zu zuzüglich zweimal Fahrtkosten.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!