Alles anzeigenDas was Simone sucht, findet sie teilweise auf der Intranetseite des OLG Stuttgart(-Personal-Rechtspfleger):
- Gemeinsame Ausschreibungs- und Beförderungsleitlinien der Oberlandesgerichte Karlsruhe und Stuttgart
- Ergänzende Leitlinien des Oberlandesgerichts Stuttgart für
Ausschreibungs- und Beförderungsverfahren
I.d.R. erfolgt zunächst eine Abordnung von (mindestens) 6 Monaten, dann die Feststellung, ob man sich auf der Stelle bewährt hat und danach die Versetzung.
Beide Leitlinien werden aber vermutlich demnächst aktualisiert, da sie noch nicht in allen Punkten dem neuen Dienstrecht Rechnung tragen.
Wie es sich mit der Stelle nach der angefragten "Beurlaubung" verhält, kommt auf den Grund derselben an (Mutterschutz? Elternzeit? Sabbatjahr?)
Im Intranet finde ich nichts. Kann mir jemand sagen, wo ich dazu was finde?