Kostenfestsetzung Verwaltungsgericht Vollstreckungsverfahren

  • Hallo und guten morgen, habe ein eiliges Problem in einer vollstreckungssache.

    ich muss heute den Festsetzungsantrag in einem vollstreckungsverfahren gem. § 887,888 ZPO vor dem Verwaltungsgericht stellen.

    wir haben die Schuldnerin vertreten und den prozess gewonnen.

    Es hat eine mdl. Verhandlung stattgefunden.

    Was für gebühren kann ich anmelden?

    0,3 Verfahrensgeb gem. 3309 VV
    + o,3 Terminsgeb? oder gibts ne 1,2?

    richtet sich die Festsetztung im verwlatungsverfahren auch nach § 104 ZPO oder doch nach ner anderen Vorschrift aus der Verwaltungsgerichtsordnung?

    war da nicht was mit § 164 ?

    gibt es sonst welche besonderheiten?

    beste grüße

  • Wie gesagt: Bei mir ist es ewig her und dementsprechend lückenhaft auch das Erinnerungsvermögen. Ich meine jedoch, es müsste irgendwo einen Querverweis geben, dass für die Kostenfestsetzung die Vorschriften, die für die ordentliche Gerichtsbarkeit gelten, auch in der Spezialgerichtsbarkeit anzuwenden sind. Jedenfalls ist mir nicht erinnerlich, Sonderregeln benutzt zu haben. Allerdings ist diese Aussage ohne Gewehr und Pistole... ;)

  • danke, also letztens hab ich in ner sache vor dem verwaltungsgericht die Festsetzung gem § 164 VwGO beantragt ist auch so durchgegangen,

    nun habe ich aber eine Vollstreckungssache (Antrag auf § 887 ZPO) vor dem vErwlatungsgericht.

    hmm vielleicht muss ich dann einfach nurne 0,3 Gebühranmelden vielleicht auch gem. § 788 ZPO?

    muss dies morgen nochmal versuchen genau nachzulesen.

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