Berechnung FV

  • Guten Morgen Strafrechtler,

    ich habe FV 3 Mt ( betrifft Mofa etc., da kein FE) wirksam ab Ende September. Dauer also bis Ende Dezember.

    Nun wurde im Oktober ein weiteres (Jugend-)Urteil ( wieder Verwarnung una.) erlassen unter Einbeziehung des Urteils vom September. Es wurde ein neues FV von 3 Mt. verhängt. Hinsichtlich des alten, bereits teilweise vollstreckten, wurde nichts ausgesprochen. Üblicherweise wird nämlich bei derartiger Bildung ausgesprochen, dass das FV bzw. die verhängte Nebenstrafe aus der einbezogenen Entscheidung bestehen bleibt. Hier also nicht.
    Nun meine Frage. Berechnung ab Oktober Rechtkraft des neuen Urteils und 3 Monate oder Anrechnung. M.E. müßte ich nämlich die die Zeit des verbüßten FV aus dem einbezognenen Urteil nun anrechnen, oder?

  • Schönke/Schröder-Kommentar sagt: Fahrverbot ist bei Einbeziehung anzurechnen. Nachzulesen über Beck-Online. Bei bestehenden Zweifeln sollte beim Richter nochmal nachgefragt werden.

  • Hallo Diabolo,

    eventuell hilft Dir bezügl. Anrechnung der Blick auf StVG §25,2a weiter?Wenn ich´s dann recht verstehe: Anrechnung...

  • Hatte er denn für geführtes Fahrzeug eine FE überhaupt mal gehabt,oder hat er es innerhalb des FV geführt?Soweit ich weiß,liegt die Bemessung dann beim Richter.Wär ja dann eine Wiederholungstat (Anordnung MPU?)eine gesonderte Regelung in Jugendstrafsachen gibt es bezgl. FV m.E. nicht.

  • Es ware 2 Verstösse. Das eine Verfahren wure halt im September abgeurteilt, das andere im oktober. Böswillig könnte man meinen, dass die direkte Verbindung zu einem Verfahren ibn der Statistik weniger geführt hätte.

  • Da geb´ich Dir recht,ja.Dann kommt VU mit Anrechnung ja noch relativ gut davon.Wiedereinsetzung nach dem Entscheid wird er dann wohl nicht beantragen lassen...

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