Fehlender Grundbucheintrag

  • Hi Leute,

    bin neu hier.

    Habe folgendes Problem:

    Es besteht ein Titel gegen einen Schuldner von dem mir jetzt bekannt wurde, dass er ein bebautes Grundstück erworben hat. Mir ist auch der Verkäufer bekannt. Dieser hat mir, dankenswerterweise, eine Kopie des notariellen Kaufvertrages vorgelegt. Im Grundbuch ist der Käufer (Schuldner) jedoch noch nicht eingetragen, sondern noch immer der Verkäufer!

    Was kann ich (Gläubigervertreter) tun?:confused::confused::confused::confused:

  • Die Rechte des Grundstückskäufers können gepfändet werden, wobei zu unterscheiden ist, ob die Auflassung bereits erklärt wurde oder nicht (ergibt sich aus dem Kaufvertrag). Zu den jeweiligen Pfändungsmöglichkeiten und zur Durchführung und Wirkung der jeweiligen Pfändung (auch bei bereits eingetragener Erwerbervormerkung) vgl. Demharter Anh. zu § 26 RdNrn.49 ff. sowie Hintzen Rpfleger 1989, 439.

  • Hierzu würde ich auch sagen: Das Anwartschaftsrecht pfänden. Bei bebauten Grundstücken enthält der KV in der Regel die Auflassung.

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