Vergütung Verfahrensbeistand Verjährung

  • Hallo!

    Hier mal eine allgemeine Frage zur Vergütung des Verfahrensbeistandes:

    Wann verjährt/erlischt der Anspruch auf die Fallpauschale? Auch nach 15 Monaten? Wenn ja, wann beginnt die Frist zu laufen?

  • Das VBVG mit seiner Verfallregelung findet keine Anwendung.
    Es gilt die Verjährungsfrist des § 195 BGB: drei Jahre. Sie beginnt nach § 199 BGB mit dem Schluss des Kalenderjahres, in dem der Anspruch entstanden ist.

  • Hallo,

    ich hänge mich hier einfach mal dran ';).

    Ich habe am 13.02.13 einen Vergütungsantrag einer Verfahrensbeiständin für die I. und die II. Instanz erhalten (zweimal 550 €).

    Problem 1) Für die II. Instanz wurde die Beiständin zwar tätig, wurde aber vom OLG nicht bestelt. Die II. Instanz wurde 03/12 abgeschlossen.

    Problem 2) Für die I. Instanz wurde sie im 11/10 bestellt. Die I. Instanz wurde im 09/11 beendet. Der Antrag ist also mehr als 15 Monate nach Beendigung der I. Instanz gestellt worden. Nach § 158 Abs. 7 FamFG lande ich nämlich im § 277 Abs. 1 FamFG ...

    "Für den Ersatz von Aufwendungen des nicht berufsmäßigen Verfahrensbeistands gilt § 277 Abs. 1 entsprechend."

    ... und der verweist auf § 1835 Abs. 1 bis 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs: "... Ersatzansprüche erlöschen, wenn sie nicht binnen 15 Monaten nach ihrer Entstehung gerichtlich geltend gemacht werden; die Geltendmachung des Anspruchs beim Familiengericht gilt dabei auch als Geltendmachung gegenüber dem Mündel."

    Also wäre die Lösung zu 1) m.E. sie bekommt nix - mangels Bestellung, es sei denn das OLG holt diese nach und zu 2) die 15 Monatsfrist ist rum, weil der Antrag nach Abschluss der I. Instanz hätte gestellt werden können, oder?

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