PKH-Bewilligung missverständlich

  • Guten Morgen,
    wie würdet Ihr folgenden Tenor verstehen:

    "Dem Beklagten wird Prozesskostenhilfe bewilligt, soweit er Teilzahlung i.H.v. 1.000 € begehrt und soweit er die Abweisung der Widerklage im Hinblick auf einen Zahlungsanspruch begehrt, der über den Betrag von 4.000 € hinausgeht. Im Übrigen wird der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe zurückgewiesen."

    (Anm.: Der angebliche Gesamtzahlungsanspruch beträgt 20.000 €.
    In den Gründen des PKH-Beschlusses steht, dass PKH nur i.H.v. 5.000 € zu bewilligen war, weil darüber hinaus keine Aussicht auf Erfolg besteht.)

    Wie berechnet sich nun der Gegenstandswert für die PKH-Vergütung? 1.000 € + (20.000 € - 4.000 €) ODER 1.000 € + 4.000 €?

    Hier besteht Uneinigkeit.

  • der PKH-Anwalt ist der Auffassung, man müsse sich an den Tenor halten, also 1.000 € + (20.000 € - 4.000 €)

  • (...) In den Gründen des PKH-Beschlusses steht, dass PKH nur i.H.v. 5.000 € zu bewilligen war, weil darüber hinaus keine Aussicht auf Erfolg besteht.) (...)



    . . . ich würde mich daran "aufhängen" ;)

    Die Gebühren aus dem weiteren Restbetrag muß sich der Gute halt bei seinem Mandanten holen . . .

  • Würde die Akte dem Richter, der diesen Sch... verzapft hat vorlegen, m.d.B. den Streitwert für die PKH-Bewilligung mitzuteilen.

  • und wenn dieser nicht abändern wird, ignoriere ich den Tenor und berufe mich auf die Gründe? Eine Erinnerung ist gewiss..

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