Eintragung zugunsten des Jobcenter

  • Hallo allerseits!

    Vor mir liegt Antrag und Bewilligung des Eigentümers auf Eintragung einer Sicherungshypothek zugunsten des "Jobcenters in Landkreis xxx".
    Außerdem wurde auf die Kostenfreiheit nach § 64 SGB X hingewiesen.
    :confused:
    Ist das Jobcenter rechtlich selbständig? Da habe ich ja gerade so meine Zweifel, allerdings konnte ich zu dem Thema auch noch nichts "Handfestes" finden. Ich tendiere momentan ja am ehestens dazu, als Gläubiger (nur) den Landkreis xxx einzutragen.

    Hat vielleicht jemand in so einer Sache schon seine Erfahrungen gemacht?

    Viele Grüße

    Ich habe immer solange ein Konzentrations- und Motivationsproblem, bis ich ein Zeitproblem habe :teufel:

  • Die Diskussion hatte mir leider nicht abschließend weitergeholfen.... deshalb hatte ich ein neues Thema eröffnet...

    Ich habe immer solange ein Konzentrations- und Motivationsproblem, bis ich ein Zeitproblem habe :teufel:

  • Verstehe nicht so ganz, warum dir der Thread nicht weitergeholfen hat. Da geht es doch gerade darum, ob die Arge als Gläubigerin eingetragen werden kann. Oder? :gruebel:

    Habe gerade einen ähnlichen Fall. Nur hier soll zugunsten der Stadt zur Sicherung von Sozialleistungen eine Sicherungshypothek eingetragen werden.
    Auch hier wird auf § 64 SGB X hingewiesen, allerdings mit Verweis auf § 143 Abs. 2 KostO!? Das erschließt sich mir gar nicht.

  • Naja, weil mir weiterhin nicht klar ist, ob nun eine Eintragung zu Gunsten des Jobcenters möglich ist (siehe #58).... :gruebel:

    Ich habe immer solange ein Konzentrations- und Motivationsproblem, bis ich ein Zeitproblem habe :teufel:

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!