Vereinigung von mehreren Flst mit untersch.Belastungen (Baden-Württemberg)

  • Hallo,

    in meinem Fall sollen drei Flurstücke vereinigt werden. Auf allen drei lasten leider unterschiedliche Belastungen in Abt. III und bezüglich einem ist in Abt. II eine Dienstbarkeit eingetragen.

    Wie ist dass jetzt mit dem § 30 AGBGB; ist eine Vereinigung trotz unterschiedlicher Belastung möglich? Was gilt bezüglich den Rangverhältnissen?
    Inwieweit muss ich mit der Dienstbarkeit in Abt. II aufpassen?


    Kann mir jemand helfen?
    Wenn ich nachlese bin ich immer verwirrt (mehrere Meinungen, ob Verwirrung zu besorgen ist oder nicht)

  • Abt. II ist problemlos. Da muss man ggf. nur klarstellen, auf welcher (Teil-)Fläche des neuen Grundstücks das Recht lastet.

    Wenn alle 3 Grundstücke unterschiedlich nach Abt. III belastet sind, lehne ich eine Vereinigung ab, das wurde bisher anstandslos akzeptiert.

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