Versorgungsausgleich / Zeitraum Auskunftserteilung

  • Antrag auf Ehescheidung ist gestellt, jetzt läuft der Versorgungsausgleich.

    Antragsteller hat Auskunft erteilt ab Beginn sozialversicherungspflichtiger Einkünfte, das bemängelt die Antragstellerin, er soll ab dem Zeitpunkt der Eheschließung Auskunft erteilen.

    Und ich hab keine Ahnung :gruebel:

  • alle in der Ehezeit erworbenen Anwartschaften .. das ist mir klar, aber Anwartschaften erwirbt man doch erst mit Beginn einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit oder?

  • Da muss der Ehemann eben für die Zeit ab dem Monat der Eheschließung vor Aufnahme der sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit Fehlanzeige erstatten.
    Kann doch sein, dass er vorher alle möglichen privaten Sicherungssysteme angesteuert hat.

  • Ab Eheschließung natürlich. Im Fragebogen wird doch alles abgefragt. Private Altersvorsorge muss er auch angeben.

    Es macht mir nichts aus, ein Vorurteil aufzugeben. Ich habe noch genügend andere.
    Fraue machet au Fähler, abber firs richtige Kaos braucha mer scho no d'Menner..

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